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zu § 16 ArbVG Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen

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Die Bestimmungen der §§ 14 und 15 sind auf die Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen sinngemäß anzuwenden.

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