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zu § 2 ArbVG Begriff und Inhalt

Lindmayr8. AuflJuni 2015

1. HAUPTSTÜCK
KOLLEKTIVVERTRAG

Begriff und Inhalt

3
(1) Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

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