Die Stammfassung des Arbeitsverfassungsgesetzes trat am 1. Juli 1974 in Kraft und seit damals gehört das ArbVG zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen für das betriebliche Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Mit seinen Bestimmungen über die kollektive Rechtsgestaltung, die Organisation der Belegschaftsvertretung sowie die Rechte und Pflichten des Betriebsinhabers einerseits und der Arbeitnehmerschaft andererseits stellt das Arbeitsverfassungsrecht ein Kernelement des österreichischen Arbeitsrechts dar.