§ 16 Während des Konkursverfahrens kann auch der Masseverwalter eine Generalversammlung der Genossenschaft einberufen.
Literatur
Fruhstorfer in Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht, Kommentar, Erster Zusatzband (2009).
§ 16 Während des Konkursverfahrens kann auch der Masseverwalter eine Generalversammlung der Genossenschaft einberufen.
Literatur
Fruhstorfer in Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht, Kommentar, Erster Zusatzband (2009).