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ANHANG VII (Kodek/Mayr)

Kodek/Mayr4. AuflNovember 2014

Die nachstehenden Übereinkünfte werden gemäß Artikel 65 des Übereinkommens durch das Übereinkommen ersetzt:

der am 19. November 1896 in Madrid unterzeichnete spanisch-schweizerische Vertrag über die gegenseitige Vollstreckung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen,

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