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ANHANG IV (Kodek/Mayr)

Kodek/Mayr4. AuflNovember 2014

Nach Artikel 44 des Übereinkommens können folgende Rechtsbehelfe eingelegt werden:

in Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden: Kassationsbeschwerde,in Bulgarien: „обжалване пред Върховния касационен съд“,

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