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zu Artikel 52 LGVÜ 2007 (Kodek/Mayr)

Kodek/Mayr4. AuflNovember 2014

Artikel 52 Im Vollstreckungsstaat dürfen im Vollstreckbarerklärungsverfahren keine nach dem Streitwert abgestuften Stempelabgaben oder Gebühren erhoben werden.

Fassung: Art 52 LGVÜ 2007 entspricht Art 52 EuGVVO 2000; vgl Art III des Protokolls Nr 1 zum LGVÜ 1988.

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