Artikel 21 Von den Vorschriften dieses Abschnitts kann im Wege der Vereinbarung nur abgewichen werden,
wenn die Vereinbarung nach der Entstehung der Streitigkeit getroffen wird oderSeite 696
Artikel 21 Von den Vorschriften dieses Abschnitts kann im Wege der Vereinbarung nur abgewichen werden,
wenn die Vereinbarung nach der Entstehung der Streitigkeit getroffen wird oderSeite 696