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§ 28 AlVG (Krautgartner)

Krautgartner23. LfgAugust 2024

§ 28 Leistet der Arbeitnehmer über die Altersteilzeitarbeit hinaus Mehrarbeit, die üblicherweise zu einem Einkommen führt, welches die Geringfügigkeitsgrenze für den Kalendermonat gemäß § 5 Abs. 2 ASVG überschreitet, so gebührt für diesen Zeitraum kein Altersteilzeitgeld.

1. Vorbemerkung

Altersteilzeitgeld

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