Die aktuelle Lieferung arbeitet die mit 1. 1. 2026 in Kraft getretenen Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl I 2025/25) zur Einschränkung des Zuverdienstes ein. Die Kommentierungen zu diesen umfangreichen gesetzlichen Änderungen in §§ 1, 1a, 2, 3 und 12 AlVG berücksichtigen die dazu ergangene Durchführungsweisung des BMASGPK sowie die Durchführungsweisung des BMASGPK zur mehrfach geringfügigen Beschäftigung.

