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TP21 ZESSIONEN

Arnold/Arnold9. AuflAugust 2011

(1) Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten vom Entgelt .................................................. 0,8 v. H.

(2) Der Gebühr unterliegen nicht:

Zessionen an Gebietskörperschaften zur Sicherung rückständiger öffentlicher Abgaben;

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