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TP10 DIENSTLEISTUNGEN

Arnold/Arnold9. AuflAugust 2011

(1)

Entgeltliche Verträge über Dienstleistungen, und zwar auch dann, wenn die Ernennungs(Wahl)akten hinterlegt werden oder der Dienstgeber eine natürliche oder juristische Person ist, der die persönliche Gebührenfreiheit zusteht,Bestellungen (Dienstpostenverleihungen, Ernennungen) im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse nach dem Wert aller mit dem Dienstvertrage verbundenen Geld- und Sachbezüge

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