Ist [eine Leistung nicht mit einem bestimmten Betrage, wohl aber deren höchstes Ausmaß ausgedrückt oder ist] zwischen zwei oder mehreren Rechten oder Verbindlichkeiten eine Wahl bedungen, so ist die Gebühr [im ersteren Falle nach dem Höchstbetrag, im letzteren Falle]1 nach dem größeren Geldwerte der zur Wahl gestellten Leistungen zu entrichten.