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Selbstberechnungsausnahmeverordnung zur Bestandvertragsgebühr

Arnold/Arnold9. AuflAugust 2011

Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl II Nr 241/1999 betreffend Ausnahmen von der Verpflichtung des Bestandgebers zur Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr

Auf Grund des § 33 Tarifpost 5 Abs. 5 Z 2 des Gebührengesetzes 1957, BGBl. Nr. 267/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/1999, wird verordnet:

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