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zu § 186 ABGB

Huber/Deixler-Hübner1. AuflFebruar 2013

Persönliche Kontakte

 

§ 186. Jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes hat mit dem Kind eine persönliche Beziehung einschließlich der persönlichen Kontakte (§ 187) zu pflegen.

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