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zu § 10 KStG Befreiung für Beteiligungserträge und internationale Schachtelbeteiligungen

Kirchmayr/Kofler1. AuflMai 2011

§ 10. (1) Von der Körperschaftsteuer sind Beteiligungserträge befreit. Beteiligungserträge sind:

Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen.

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