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§ 16 Abs 1 Z 9 EStG (Zorn)

Zorn57. LfgMai 2019

§ 16 

1. VwGH v. 24. 2. 1993, Zl. 91/13/0252.

Auch eine pauschale Berücksichtigung von Reisekosten kann nicht zum Zuge kommen, wenn dem Arbeitnehmer Aufwendungen der fraglichen Art (hier Nächtigungskosten) überhaupt nicht anfallen (vgl Erk v 28. 3. 1990, Zl 89/13/0183). Dabei erwachsen dem Arbeitnehmer nicht nur dann keine Aufwendungen für die Nächtigung, wenn ihm vom Arbeitgeber eine Unterkunft unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird - auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Nächtigungskosten in vollem Umfang ersetzt und damit diesen Aufwand anstelle des Arbeitnehmers trägt, ist der Arbeitnehmer mit einem Nächtigungsaufwand nicht belastet. Bei einem solchen vollen Ersatz kann gleichfalls eine pauschale Berücksichtigung nach § 16 Abs 1 Z 9 nicht zum Zuge kommen.

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