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Artikel 335 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger/Wakounig/Toifl57. LfgNovember 2018

Die Lieferung eines Gegenstands an einen steuerpflichtigen Veranstalter öffentlicher Versteigerungen gilt als zum Zeitpunkt des Verkaufs dieses Gegenstands im Wege der öffentlichen Versteigerung erfolgt.

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