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Artikel 263 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger/Wakounig/Toifl61. LfgDezember 2019

(1) Eine zusammenfassende Meldung ist für jeden Kalendermonat innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat und nach den Modalitäten abzugeben, die von den Mitgliedstaaten festzulegen sind.

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