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Art 78 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger78. LfgOktober 2024

In die Steuerbemessungsgrundlage sind folgende Elemente einzubeziehen:

Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst;Nebenkosten wie Provisions-, Verpackungs-, Beförderungs- und Versicherungskosten, die der Lieferer oder Dienstleistungserbringer vom Erwerber oder Dienstleistungsempfänger fordert.

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