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zu § 63 StVO

Grundtner30. LfgFebruar 2014

§ 63.  (entfällt)

Durch § 44 Abs 1 Z 1 des BG vom 23. 2. 1979 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und über eine Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 und der Straßenverkehrsordnung 1960 - GGSt 1979 (BGBl 1979/209) wurde aus dem § 63 der Verordnung-Ermächtigung hinsichtlich gefährlicher und Ekel erregender Güter gestrichen.

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