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zu § 47 StVO

Grundtner33. LfgMärz 2015

§ 47. 1.1 Autostraßen sind Vorrangstraßen; 1.2 für sie gelten die im § 46 Abs. 1, 3, 4 und 6 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.

§ 47 Schrifttum:

Schachinger, Können auch Landesstraßen Schnellstraßen sein?, ZVR 2010/67.

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