§ 47. 1.1 Autostraßen sind Vorrangstraßen; 1.2 für sie gelten die im § 46 Abs. 1, 3, 4 und 6 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.
§ 47 Schrifttum:
Schachinger, Können auch Landesstraßen Schnellstraßen sein?, ZVR 2010/67.