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§ 1 StVO (Leithner/Salamon/Kaltenegger)

Salamon/Kaltenegger/Leithner44. LfgSeptember 2022

I. Abschnitt: Allgemeines

 

§ 1 (1) [Straße mit öffentlichem Verkehr] 1Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. 2Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.

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