Mit der 48. Lieferung wird zeitnah die 35. StVO-Novelle (verlautbart in BGBl I 2024/52 vom 30. 4. 2024) durch Überarbeitung der §§ 2, 24, 26a, 38, 53, 100 und 103 sowie durch Neuerstellung der Kommentierungen zu §§ 43, 44b, 52, 94c, 94d und 97 umgesetzt. Der Schwerpunkt dieser Novellierung liegt in der Erhöhung der Sicherheit im Ortsgebiet durch die Möglichkeit verstärkter Kontrollen und der erleichterten Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.