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§ 3 KfzStG (Schneider)

Novak/Schneider100. LfgFebruar 2026

§ 3 Steuerschuldner ist

bei einem in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeug die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist;in allen anderen Fällen die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet.

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