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§ 9a AutomatFahrV (Novak/Schneider)

Novak/Schneider93. LfgAugust 2022

§ 9a (1) Im Sinne dieser Verordnung gilt als automatisiertes Parkservice ein System, das die Längs- und Querführung eines Fahrzeuges der Klasse M1 übernehmen kann, um dieses von einem Übergabepunkt bis in eine Parklücke und wieder zurück zu bewegen. Die zulässige Maximalgeschwindigkeit ist mit 10 km/h begrenzt.

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