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§ 4 KonGeV (Novak/Schneider)

Novak/Schneider91. LfgMai 2021

§ 4 Wird eine neue Kontrollgerätekarte wegen Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl einer vorhandenen Karte beantragt, so ist vorzulegen:

im Falle der Beschädigung oder Fehlfunktion die zu ersetzende Karte,eine Erklärung über den Verlust oder den Nachweis einer Anzeige bei der dafür zuständigen Stelle im Falle des Diebstahls der Karte.

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