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XIII. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie BGBl II/2005/48, mit der Bestimmungen über die Erlangung von Kontrollgerätekarten festgelegt werden (Kontrollgerätekartenverordnung - KonGeV)11Kundgemacht am 25. 2. 2005.

65. LfgNovember 2009

IdF der V BGBl II/2009/2822Kundgemacht am 28. 1. 2009.

Aufgrund des § 102a Abs. 9 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 167, in der Fassung BGBl. I Nr. 6/2008, wird verordnet:

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