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XI. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr BGBl II/1999/152 über Freisprecheinrichtungen für Kraftfahrzeuge (FreisprecheinrichtungsV)

44. LfgOktober 1999

11Kundgemacht am 11. 5. 1999.

Auf Grund des § 102 Abs. 3 KFG 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/1998, sowie des § 8 des Produktsicherheitsgesetzes 1994, BGBl. Nr. 63/1995, wird - hinsichtlich des § 2 im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:

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