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§ 8 FSG-VBV (X)

98. LfgDezember 2024

§ 8 (1) Diese Verordnung tritt am 1. März 1999 in Kraft.

(2) Schulungen gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 lit. b dürfen ab dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag durchgeführt werden.

(3) § 2 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 496/2002 treten mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

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