vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 18a FSG (Novak)

Novak88. LfgNovember 2019

Lenkberechtigung für die Klassen A1, A2 und A

 

§ 18a (1) Eine Lenkberechtigung für die Klasse A2 darf neben der in § 3 Abs. 1 genannten Vorgangsweise auch einer Person erteilt werden, die seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A1 ist, die zweite Ausbildungsphase gemäß § 4b Abs. 3 absolviert hat und entweder

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte