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§ 4b FSG

69. LfgNovember 2011

Zweite Ausbildungsphase - Konkrete Inhalte

 

§ 4b (1) Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B hat - unbeschadet des Abs. 2 - folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge zu umfassen:

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