69. LfgNovember 2011
Zweite Ausbildungsphase - Konkrete Inhalte
§ 4b (1) Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B hat - unbeschadet des Abs. 2 - folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge zu umfassen: