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Kommentierung zu § 218 FinStrG

Fellner8. LfgJänner 2008

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Im § 281 StPO sind die Bestimmungen über das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde, im § 283 StPO, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl 1993/526, jene über die Berufung enthalten.

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