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Kommentierung zu § 202a FinStrG

Fellner8. LfgJänner 2008

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§ 202a FinStrG wurde durch Art III Z 3 Strafprozessnovelle 1999, BGBl I 1999/55, eingefügt. Durch die FinStrG-Novelle 2007, BGBl I 2007/44, wurde § 202a FinStrG an die durch das Strafprozessreformgesetz, BGBl I 2004/19, geänderten Paragraphenbezeichnungen der StPO angepasst.

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