Bereits mit 1. Juli 1959, also kurz nach In-Kraft-Treten des Finanzstrafgesetzes, wurde beim (damaligen) Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien die Zentrale Finanzstrafkartei im Erlassweg eingerichtet. Die Kartei enthielt die Daten aller eingeleiteten oder rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren wegen Finanzvergehen (Verwaltungs- und gerichtliche Verfahren) aus dem gesamten Bundesgebiet (vgl BMJ vom 16. Juli 1959, 11.711-9b/59, JABl 1959/24).