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Kommentierung zu §§ 180-184 FinStrG (Fellner)

Fellner21. LfgMai 2016

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Die Sonderbestimmungen für das verwaltungsbehördliche Verfahren gegen Jugendliche sind den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes 1988, BGBl 599, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl I 2015/154, nachgebildet. Die §§ 180, 181 und 184 FinStrG wurden durch Art V des Jugendgerichtsgesetzes 1988 geändert.

Durch Art VI Z 1 AbgRmRefG BGBl I 2002/97 wurde die im § 184 FinStrG enthaltene Altersgrenze an das BG BGBl I 2001/19 angepasst.

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