Bei einer bedarfsqualifizierten Wohnung erhält der Eigentümerpartner in § 13 Abs 3 neben der Möglichkeit zum Widerspruch in dem gegen seinen Partner geführten Exekutionsverfahren auch ein Aussonderungsrecht im Konkurs.Der halbe Mindestanteil eines Eigentümerpartners kann gemäß § 13 Abs 3 mit Zustimmung des anderen direkt an einen Dritten veräußert werden.