Die WRN 2006 (BGBl I 2006/124 vom 26. 7. 2006) könnte als kleinere Novelle mit der längsten Vorbereitungszeit in die Wohnrechtsgeschichte eingehen. Der Ministerialentwurf (noch für eine WRN 2005) stammt vom Jänner 2005, die Regierungsvorlage passierte im November 2005 den Ministerrat, endgültig beschlossen wurde das Gesetzesvorhaben am 13. 7. 2006 mit Beharrungsbeschluss des Nationalrats. Dabei standen zwischen den Regierungsparteien nicht einmal die jetzt vorgesehenen Änderungen in Diskussion; das Gesetzesvorhaben scheiterte vielmehr mehrmals beinahe an der Forderung nach einer Rechnungshofkontrolle der gemeinnützigen Bauvereinigungen, die sich letztlich nicht durchsetzte.