§ 452. aufgehoben
Die Vorschrift, dass die Postverwaltungen nicht als Kaufleute gelten, ist angesichts des Grundtatbestandes des UGB hinfällig. [RV]
§ 452. aufgehoben
Die Vorschrift, dass die Postverwaltungen nicht als Kaufleute gelten, ist angesichts des Grundtatbestandes des UGB hinfällig. [RV]