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zu § 436 UGB - Zahlungspflicht des Empfängers (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Zahlungspflicht des Empfängers

 

§ 436. Durch Annahme des Gutes und des Frachtbriefs wird der Empfänger verpflichtet, dem Frachtführer nach Maßgabe des Frachtbriefs Zahlung zu leisten.

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