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§ 124 EStG - Pensionskassen und betriebliche Kollektivversicherungen

15. LfgJänner 2011

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§ 124 ist auf Beiträge an Pensionskassen, die nach dem 31.12.1988 und vor dem Inkrafttreten des Pensionskassengesetzes gegründet worden sind, erst nach dem Erlöschen der Konzession im Sinne des § 49 Abs 1 Z 1 und 2 des Pensionskassengesetzes anzuwenden (Abschnitt V Art II Z 2 BGBl 1990/281).

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