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Aktuelle Hinweise zu § 124 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113)

In § 124 Z 5 tritt an die Stelle der Wortfolge „31. Dezember 2023“ die Wortfolge „31. Dezember 2025“.

In-Kraft-Treten:

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