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§ 108i EStG - Verfügung des Steuerpflichtigen über Ansprüche

7. LfgOktober 2002

Literatur: Kristen/Pinggera/Schön: Abfertigung Neu – BMVG, Wien 2002.

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Die Regelung der Verfügungsmöglichkeiten über die Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge (§ 108g) wurden § 17 BMVG nachgebildet. Aus dem gesamten Regelungsgefüge ergibt sich, dass die Verrentung der Ansprüche besonders gefördert werden soll.

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