Literatur: Kristen/Pinggera/Schön: Abfertigung Neu – BMVG, Wien 2002.
Die Regelung der Verfügungsmöglichkeiten über die Ansprüche aus der Zukunftsvorsorge (§ 108g) wurden § 17 BMVG nachgebildet. Aus dem gesamten Regelungsgefüge ergibt sich, dass die Verrentung der Ansprüche besonders gefördert werden soll.