Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2004 (AbgÄG 2004; BGBl I 2004/180)
In § 108i Abs. 2 zweiter Satz tritt an die Stelle der Jahreszahl „2004“ die Jahreszahl „2005“.
Die Neuregelung tritt am 31.12.2004 (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft und ist bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 erstmals anzuwenden.
