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Aktuelle Hinweise zu § 108h (18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)

18. LfgApril 2016

Änderung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016; BGBl I 2015/34)

In § 108h Abs 3 wird der Verweis auf „§ 18b des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978, in der jeweils geltenden Fassung.“ durch den Verweis auf „§ 253 des VAG 2016, in der jeweils geltenden Fassung.“ ersetzt.

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