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Aktuelle Hinweise zu § 108a (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113)

In § 108a Abs 3 wird die Wortfolge „Versicherungsnummer gemäß § 31 ASVG“ durch das Wort „Sozialversicherungsnummer“ ersetzt.

In § 108a Abs 3 letzter Satz wird das Wort „Versicherungsnummer“ durch das Wort „Sozialversicherungsnummer“ ersetzt.

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