Erlässe im Amtsblatt: LStR 2002 Rz 1242f.
Nichtselbständig beschäftigten Land- und Forstarbeitern, die ausschließlich oder überwiegend körperlich tätig sind, steht der Landarbeiterfreibetrag zu. Der Freibetrag beträgt 171 Euro jährlich (Umrechnung des früheren Schillingbetrags).