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§ 104 EStG - Landarbeiterfreibetrag (aufgehoben)

13. LfgSeptember 2009

Erlässe im Amtsblatt: LStR 2002 Rz 1242f.

1. Allgemeines

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Nichtselbständig beschäftigten Land- und Forstarbeitern, die ausschließlich oder überwiegend körperlich tätig sind, steht der Landarbeiterfreibetrag zu. Der Freibetrag beträgt 171 Euro jährlich (Umrechnung des früheren Schillingbetrags).

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