vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesetzestext zu § 99 EStG (Ludwig)

Ludwig15. LfgJänner 2011

§ 99 Steuerabzug in besonderen Fällen

 

(1) Die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger wird durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer):

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!