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Aktuelle Hinweise zu § 70 (25. Lieferung, Stand 1. 1. 2025)

25. LfgJänner 2025

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113)

In 70 Abs 2 Z 1 wird der Verweis „§ 33 Abs. 4 Z 1, Z 2 und Z 4“ durch den Verweis „§ 33 Abs. 4 Z 1 und Z 2“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

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