Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025; BGBl I 2024/144)
In § 67 Abs 1 wird im zweiten und dritten Satz der Betrag „2 100“ jeweils durch den Betrag „2 570“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
Änderung durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025; BGBl I 2024/144)
In § 67 Abs 1 wird im zweiten und dritten Satz der Betrag „2 100“ jeweils durch den Betrag „2 570“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
